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Firmenkunden

Wichtiger Hinweis – keine Steuer- oder Rechtsberatung

Die auf dieser Webseite sowie im eingebundenen Erklärvideo dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung dar.

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Sachzuwendungen, insbesondere von Edelmetallen bzw. Gold als Arbeitgeberleistung, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und der konkreten Ausgestaltung ab und kann sich aufgrund gesetzlicher Änderungen ändern.

Insbesondere werden mit den dargestellten Informationen keine Zusagen oder Garantien hinsichtlich Steuerfreiheit, Sozialversicherungsfreiheit oder einer bestimmten steuerlichen Behandlung abgegeben.

Die Prüfung der individuellen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere der Anwendung von § 37b EStG sowie der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung, sollte vor einer Umsetzung durch den jeweils zuständigen Steuerberater bzw. die zuständige fachkundige Stelle erfolgen.

Richard Dinkel Finanz- und Ver­sicherungs­makler übernimmt keine Haftung für steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder rechtliche Folgen, die aus der Umsetzung der dargestellten Informationen ohne vorherige individuelle Prüfung durch die hierfür zuständigen Fachberater entstehen.

Die Beratung und Vermittlung durch Richard Dinkel beschränkt sich auf den von ihm angebotenen Finanz- und Versicherungsbereich. Eine steuerliche oder rechtliche Beratung ist nicht Gegenstand seiner Tätigkeit.



Bis zu 10.000 € Goldbonus vom Arbeitgeber – unter bestimmten Voraussetzungen


Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Seite und im Erklärvideo dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung dar.

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Gold bzw. Edelmetallen als Arbeitgeberleistung hängt von der konkreten Gestaltung und den individuellen Umständen ab. Eine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Begünstigung gilt daher nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach Prüfung des Einzelfalls.

Vor einer Umsetzung sollte die konkrete Gestaltung mit dem Steuerberater bzw. einer entsprechend fachkundigen Stelle abgestimmt werden.

Richard Dinkel Finanz- und Ver­sicherungs­makler übernimmt keine Garantie für eine bestimmte steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Die Tätigkeit beschränkt sich auf die Beratung und Vermittlung im Rahmen des Finanz- und Ver­sicherungs­maklergeschäfts.


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