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Steuer

Was soll ein geschäftführender Gesellschafter mit 100 % Anteilen bei einer Gewinnausschüttung steuerlich und rechtlich beachten?

Ein geschäftsführender Gesellschafter mit 100 % Anteilen an einer GmbH hat bei einer Gewinnausschüttung sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte zu beachten, um keine Nachteile oder Konflikte zu riskieren. Hier sind die wesentlichen Punkte:


Steuerliche Aspekte

  1. Abgeltungsteuer oder Teileinkünfteverfahren:

    • Gewinnausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
    • Alternativ kann das Teileinkünfteverfahren angewendet werden, wenn die Beteiligung mindestens 25 % beträgt oder eine berufliche Tätigkeit in der GmbH ausgeübt wird. Dabei sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig, während 40 % steuerfrei bleiben.
  2. Lohnsteuer und Geschäftsführervergütung:

    • Es muss sichergestellt werden, dass das Gehalt des Geschäftsführers im angemessenen Verhältnis zu den Gewinnausschüttungen steht, um verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu vermeiden. Solche vGA könnten steuerlich nachteilige Folgen haben.
  3. Versteuerung auf Ebene der Gesellschaft:

    • Die GmbH hat auf den Gewinn zunächst Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz) zu zahlen, bevor der Restgewinn ausgeschüttet wird.
  4. Privatentnahmen und Liquidität:

    • Ausschüttungen dürfen die Liquidität der GmbH nicht gefährden. Ein Geschäftsführer muss darauf achten, dass ausreichende Mittel für Verbindlichkeiten der GmbH verfügbar bleiben, um Insolvenzen zu vermeiden.

Rechtliche Aspekte

  1. Gesellschafterbeschluss:

    • Auch wenn der Gesellschafter 100 % der Anteile hält, ist ein formeller Gesellschafterbeschluss zur Gewinnausschüttung erforderlich. Dieser sollte ordnungsgemäß dokumentiert werden.
  2. Vermeidung von Gläubigerbenachteiligung:

    • Gewinnausschüttungen dürfen nicht dazu führen, dass die GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Andernfalls könnten diese Ausschüttungen als gläubigerbenachteiligend bewertet und zurückgefordert werden (Stichwort: Insolvenzverschleppung).
  3. Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA):

    • Es darf keine unverhältnismäßig hohe Ausschüttung erfolgen, die steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden könnte. Diese könnte steuerliche Nachzahlungen und Strafen nach sich ziehen.
  4. Haftung des Geschäftsführers:

    • Als Geschäftsführer haftet man persönlich für Pflichtverletzungen, insbesondere bei einer Gefährdung der Zahlungsfähigkeit oder bei fehlerhaften Ausschüttungen. Hier gilt es, besonders sorgfältig zu handeln.

Praktische Empfehlungen

  • Steuerberater hinzuziehen: Die steuerliche Situation sollte detailliert mit einem Steuerberater geprüft werden, insbesondere bei der Wahl zwischen Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren.
  • Dokumentation: Beschlüsse und zugrunde liegende Berechnungen zur Ausschüttung sollten umfassend dokumentiert werden.
  • Rücklagenbildung: Auch bei hohen Gewinnen empfiehlt es sich, Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben oder Investitionen zu bilden.
  • Liquiditätsplanung: Vor der Ausschüttung ist eine detaillierte Liquiditätsplanung der Gesellschaft erforderlich.

Mit einer professionellen Steuer- und Rechtsberatung kann sichergestellt werden, dass keine rechtlichen oder steuerlichen Probleme auftreten.